Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument für Ihr Gebäude, das Eigentümern und Mietern die Möglichkeit geben soll den Energiebedarf von Häusern zu vergleichen.
Warum und wann benötige ich den Ausweis und was nützt er mir? Hier erfahren Sie nachfolgend alles Wissenswerte zum Energieausweis.
Schon gecheckt? Prüfen Sie mit dem Energieausweis-Check, ob und wann Sie für Ihr Haus einen Energieausweis benötigen.
Wissenswertes zum Energieausweis
Was ist der rechtliche Hintergrund?
Die Verpflichtungen zu einem Energieausweis beruhen auf der am 27. Juni 2007 von der Bundesregierung beschlossenen Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV), die am26. Juli 2007 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1519 (Link zum pdf-Dokument) verkündet worden und am 1. Oktober 2007 in Kraft getreten ist. Mit der EnEV 2007 wurde die Verpflichtung zur Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude schrittweise ab Juli 2008 eingeleitet. Die Verordnung dient der Umsetzung der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Informationen zur aktuellen Energiesparverordnung 2009
Was ist ein Energieausweis?
Der Gebäudeenergieausweis ist ein Dokument, mit dem der energetische Zustand eines Gebäudes dargestellt und bewertet wird. Er informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Grundlage ist ein Fragebogen, in den die Gebäudedaten eingetragen werden. Auf einer Farbskala von grün bis rot ist der Gebäudekennwert klar erkennbar eingetragen. Als Vergleichsmaßstab dienen unterschiedliche Standards von besonders gut, wie dem Passivhausstandard, bis zum ungünstigsten Bereich, in dem unmodernisierte Altbauten anzutreffen sind.
Die Gültigkeitsdauer beträgt jeweils 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Details sind der Energieeinsparverordnung 2007 (Link zum pdf-Dokument im Bundesgesetzblatt) zu entnehmen.
Welche Vorteile hat der Energieausweis?
Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.
Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen. Diese Vorteile ermöglicht aber nur der Bedarfsausweis, daher ist er auch für den Verkäufer/Vermieter ein gutes Argument für die Qualität seiner Immobilie.
Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.
Wann geht es los?
Für Bestandsgebäude wird die Pflicht , Kauf- und Mietinteressenten Energieausweise zu zeigen, Schritt für Schritt eingeführt:
- ab 1. Juli 2008 für Wohngebäude, die vor 1965 fertig gestellt wurden
- ab 1. Januar 2009 für alle anderen Wohngebäude
- ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude
- ab 1. Juli 2009 muss in öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern, Schulen, Krankenhäusern etc. mit mehr als 1000 Quadratmeter Nettogrundfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr ein Energieausweis ausgehängt werden.
Für Neubauten ist der Energieausweis (Energiebedarfsausweis nach EnEV) schon seit 2002 verpflichtend.
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Nach der Methode der Kennwertermittlung werden zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen unterschieden:
- Energiebedarfsausweise werden auf Basis der energetischen Gebäudeeigenschaften unter standardisierten Randbedingungen berechnet. Der Energiekennwert ist damit unabhängig vom Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner.
- Energieverbrauchsausweise werden auf Basis der gemessenen Energieverbräuche ausgestellt. Hierzu sind mindestens drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden erforderlich. Hier beeinflußt das Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner die Ergebnisse.
Vom Haustyp, -alter und der Anzahl der Wohneinheiten im Haus hängt ab, welche Art des Energieausweises erforderlich ist. Die folgenden Tabellen gibt darüber eine Übersicht.
Bestimmungen für Wohngebäude
| Baujahr | 1-4 Wohneinheiten | ab 5 Wohneinheiten |
| 1977 und vorher | nur Bedarfsausweis | Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis |
| 1977-1994 | Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis | Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis |
| 1995-2001 | Wärmebedarfsausweis nach Wärmeschutzverordnung 1995 | Wärmebedarfsausweis nach Wärmeschutzverordnung 1995 (Nutzwärme Raumwärme) |
| 2002-2007 | Energiebedarfsausweis nach Energieeinsparverordnung 2007 (Primärenergiebedarf für Heizung, Lüftung, Warmwasser) | Energiebedarfsausweis nach Energieeinsparverordnung 2007 (Primärenergiebedarf für Heizung, Lüftung, Warmwasser) |
Bestimmungen für Nichtwohngebäude
| Baujahr | |
1977 und vorher 1977-1994 | Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis |
| 1995-2001 | Wärmebedarfsausweis nach Wärmeschutzverordnung 1995 |
| 2002-2007 | Energiebedarfsausweis nach Energieeinsparverordnung 2007 (Primärenergiebedarf für Heizung, Lüftung, Warmwasser) |
| 2007 | Energiebedarfsausweis nach Energieeinsparverordnung 2007 (Primärenergiebedarf für Heizung, Lüftung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung und Kühlung) |
Energiepässe auf freiwilliger Basis bleiben gültig
Zwischen 1999 und 2004 wurde im Fördergebiet von proKlima (Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze) der „Energiepass Region Hannover“ zur Gebäudeanalyse eingesetzt. Ab 2004 nahm der proKlima-Fonds am Feldversuch der Deutschen-Energie-Agentur teil und testete die Praxistauglichkeit des bundesweiten dena-Gebäudeenergiepasses. Mit Unterstützung der proKlima-Fördermittel wurden seitdem über 10.000 Energiepässe bezuschusst. Sowohl der "Energiepass Region Hannover" wie auch der "Dena-Gebäudeenergiepass" behalten ihre Gültigkeit, d.h. 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Damit können zahlreiche Hausbesitzer der kommenden Ausstellungspflicht gelassen entgegen sehen.
Weitere Informationen
Bei weiteren Fragen zum Energieausweis können Sie sich gern an das Service-Center der Klimaschutzagentur und proKlima wenden:
Email an beratung(at)klimaschutzagentur.de


