Industrie- und Handelskammer Hannover

Schiffgraben 49
30175 Hannover

Tel. 0511 3107-0
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Industrie- und Handelskammer Hannover

 

Die Industrie- und Handelskammer ist die Selbstverwaltungsorganisation der gewerblichen Wirtschaft. Das Bundeskammergesetz von 1956 hat den Industrie- und Handelskammern die Rechtsstellung einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts gegeben und garantiert ihnen das Recht zur Selbstverwaltung. Das Recht der Selbstverwaltung bedeutet Objektivität und Unabhängigkeit vom Staat. Der Staat übt lediglich eine Rechtsaufsicht aus.

Die IHK handelt unabhängig und selbständig im Rahmen ihres durch Gesetz und Satzung festgesetzten Arbeitsgebietes. Die Industrie- und Handelskammer vertritt die gewerbliche Wirtschaft gegenüber der Regierung und den Behörden, den Parlamenten und den Gerichten durch Stellungnahmen, Gutachten, Vorschläge und Berichte (z. B. bei Fragen des innerstädtischen Verkehrs, bei Verordnungsentwürfen der Europäischen Gemeinschaft in Brüssel, bei Gesetzesvorlagen, bei gerichtlichen Vergleichsverfahren).
Die IHK ist aufgrund des Berufsbildungsgesetzes die zuständige Stelle für alle Fragen der Berufsbildung, insbesondere für das Prüfungswesen. Sie registriert jeden Ausbildungsvertrag in einem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und überprüft bei der Eintragung die Eignung des Ausbildungsbetriebes sowie des Ausbilders (nach der Ausbildereignungsverordnung). Die IHK Hannover betreut mehr als 26.000 Ausbildungsverhältnisse.
Sie hilft, wenn ein Mitgliedsunternehmen Beratung, Vermittlung und Information benötigt.
Zur IHK gehören alle Gewerbetreibenden der IHK-Region - mit Ausnahme reiner Handwerksbetriebe - , wenn sie zum Kreis der Gewerbesteuerpflichtigen gehören. Für die Mitgliedschaft kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich Gewerbesteuer gezahlt wird oder nicht.

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