Ob Balkonkraftwerk oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Das jüngst in Kraft getretene Solarpaket I erleichtert den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sowohl für Mieter:innen als auch für Besitzende und Verwaltende von Mehrfamilienhäusern.
Doch welche Änderungen bringt das neue Solar-Gesetz konkret? Welche Vorteile haben Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)? Und inwiefern erleichtert es Mieter:innen die Einrichtung eines eigenen Balkonkraftwerks?
Gemeinschaft mit Solarstrom versorgen
Für Hausbesitzende und WEGs ist es zunächst gut zu wissen, dass sie zukünftig den selbst erzeugten Strom vom Dach ihren Bewohner:innen deutlich einfacher zur Verfügung stellen können. Mit dem „Solarpaket I“ entfällt nämlich der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz – dafür wird neben dem Mieterstrom-Modell das neue Instrument der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ eingeführt. Mieter:innen in Mehrfamilienhäusern nutzen den über die Anlage erzeugten Solarstrom also direkt.
Die Folge: Die Weitergabe des lokal produzierten PV-Stroms an die Verbrauchenden im selben Gebäude senkt die Kosten. Anlagenbetreibende können ihren Strom an die Mieter:innen teurer verkaufen als bei der Einspeisung ins Netz. Mieter:innen wiederum beziehen vom Anlagenbetreibenden günstiger Strom, als wenn sie diesen vom Energieversorger bekommen würden. Win-win!
Zusätzlich darf künftig auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen Mieterstrom erzeugt werden. Diese Solaranlagen werden in Zukunft ebenfalls gefördert, solange der Strom auf dem Weg zum Verbrauchenden nicht durch das allgemeine Stromnetz fließt.
Mini-Kraftwerke am Balkon
Mehr Solarstrom, weniger Bürokratie: Das gilt auch für die Installation von Balkonkraftwerken. Die Inbetriebnahme etwa am eigenen Balkon oder auf der Terrasse wird einfacher und schneller. Dank dieser sogenannten Steckersolargeräte bezieht der Nutzende weniger Strom vom Energieversorger. Das spart Geld.
Seit dem 1. April ist neben der Abstimmung mit dem Vermietenden nur noch die unkomplizierte Anmeldung im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur nötig – eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Erlaubt sind nun leistungsfähigere Balkonsolaranlagen mit einer Wechselrichterleistung bis zu 800 Watt.
Auch am Stromzähler soll es nicht scheitern: Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Zähler nutzen. Diese laufen dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird.
Gute Fördermittel und Informationsangebote
Für Mehrfamilienhäuser gibt es gute Förderungen. Die Region zahlt zum Beispiel im Rahmen der Dach-Solar-Richtlinie einen Zuschuss für die Kosten der Dachdämmung von bis zu 50.000 Euro, wenn auf Bestandsgebäuden eine Solaranlage installiert und gleichzeitig das Dach gedämmt wird. Auch der enercity-Fonds proKlima unterstützt mit dem PV-Lotsen die Installation und den Betrieb von Solarstromanlagen. Zudem gibt es dort Förderprogramme zur Installation von Solarstromanlagen, wie zum Beispiel „DachVollToll".
Den Einstieg ins Thema erleichtert die Landeshauptstadt Hannover mit einem Online-Angebot bei der Klimaschutzagentur Region Hannover zum Thema „Betriebskonzepte für Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern“. Zudem bietet sie kostenlose Solar-Checks direkt am Gebäude an.
Betriebskonzepte für Photovoltaik auf Mehrfamilienhäusern in der Landeshauptstadt Hannover