Kommunale Wärmeplanung - was steckt dahinter?

Kommunale Wärmeplanung – das ist ein Begriff, der ähnlich wie das fälschlicherweise gelegentlich als „Heizungsgesetz“ betitelte Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch immer so manch falsche Vorstellung bei Eigentümer:innen von Gebäuden weckt. Lesen Sie hier, was es damit auf sich hat.

Dieser Wissensartikel soll deswegen näher beleuchten, welche Auswirkungen die kommunale Wärmeplanung auf Hausbesitzende in der Region Hannover ganz konkret hat und wie das in Verbindung mit dem GEG steht. 

 

Geschichte der Wärmeplanung

Nicht erst seit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Herbst 2023 ist die Kommunale Wärmeplanung ein Begriff. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) hat bereits 2018 einen Leitfaden zum Aufbau einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung als Unterstützung für Kommunen und Gemeinden verfasst und zur Verfügung gestellt. 

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Wie läuft eine Wärmeplanung ab?  

Die Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument der Kommunen, um die Wärmeversorgung vor Ort zu planen. Grundlage ist eine Bestandsanalyse der aktuellen Gebäude- und Wärmeversorgungsdaten. Diese wird zum Beispiel anhand des bestehenden Wärmebedarfs aus Daten der Energieversorgenden Unternehmen oder Gebäudedaten erhoben. Darauf aufbauend wird eine Potenzialanalyse erstellt. Diese stellt fest, 

  • welche Gebiete sich möglicherweise für die Erstellung eines Fern- oder Nahwärmenetzes eignen, 

  • wie der Wärmebedarf mit Maßnahmen wie energetischen Sanierungen voraussichtlich gesenkt wird und  

  • welche Wärmeversorgung sich in einzelnen Blöcken (auch Clustern genannt) am wahrscheinlichsten durchsetzen wird.  

Ein wesentliches Kriterium ist hier unter anderem auch die Wirtschaftlichkeit: Lohnt sich ein Wärmenetz oder sind die Kosten einer dezentralen Lösung für die Haushalte wahrscheinlich am wirtschaftlichsten? Daraus entwickeln sich unterschiedliche Szenarien der Wärmeversorgung.  

Auf Basis dieser Erhebungen werden Handlungsstrategien und Maßnahmen beschlossen (mindestens fünf). Ziel ist die Senkung des Wärmebedarfs beziehungsweise der treibhausgasneutralen Deckung des Wärmebedarfs der Gebäude. Beispielsweise kann dies die Errichtung eines Wärmenetzes oder die Erweiterung von bestehenden Wärme- oder Wasserstoffnetzen sein. Die Landeshauptstadt Hannover hat zum Beispiel ein Fernwärmesatzungsgebiet ausgewiesen.   

Nach Erstellung der Wärmeplanung und anschließender Veröffentlichung erfolgt die Umsetzungsphase, sowie nach jeweils fünf Jahren die Fortschreibung. Dieser Zyklus wiederholt sich bis 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung der Gebäude erreicht wird.  

Was ist Stand der Dinge in den Kommunen in der Region Hannover? 

Das Niedersächsische Klimaschutzgesetz (NKlimaG) legt fest: Kommunen in Niedersachsen müssen bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmeplan erstellen. Kommunen, die mehr als 100.000 Einwohner:innen haben, müssen ihre Wärmeplanung sogar bis spätestens 30. Juni2026 erstellen. Das betrifft in der Region Hannover nur die Landeshauptstadt Hannover.  

Welche Vorteile bringt die kommunale Wärmeplanung den Eigentümer:innen von Gebäuden? 

Erfolgt die Ausweisung eines Wärmenetzes, weiß man als Gebäudeeigentümerin, dass ein Anschluss zukünftig die passende Lösung für die Wärmeversorgung des eigenen Hauses sein kann. Mit der Ausweisung geht nämlich vor allem ein Anschlussrecht innerhalb des Satzungsgebietes für die betroffenen Gebäude einher. Trotzdem besteht auch hier die Möglichkeit, sich eine Alternative, zum Beispiel also eine dezentrale Lösung zu suchen. Die Entscheidung, wie das eigene Objekt zukünftig beheizt wird, kann also in einigen Fällen um die Option des Wärmenetztes in den betreffenden Gebieten ergänzt werden.  

Welche Pflichten ergeben sich für Hausbesitzende, insbesondere in Bezug auf den Heizungstausch? 

Aus der kommunalen Wärmeplanung entstehen zunächst keine pauschalen Pflichten für Gebäudeeigentümer:innen.  Die entsprechende Grundlage für Pflichten rund um die energetische Sanierung ist vor allem das GEG (auch hinsichtlich des Heizungstauschs).  Die Ausweisung eines Wärmenetzes (Neu- oder Ausbau, zum Beispiel auf Grundlage einer kommunalen Wärmeplanung) löst frühzeitig die Rechtsfolgen des GEG aus. 

Das GEG besagt folgendes: In der aktuellen Fassung (seit 1. Januar 2024) regelt das GEG zum Beispiel den 65%-Erneuerbare-Energien-Anteil (65%-EE-Anteil-Regel). Bei Neubauten mit Bauantrag seit 1. Januar 2024 müssen mindestens 65 Prozent der von der Heiztechnik bereitgestellten Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen. Dies kann durch einen rechnerischen Einzelnachweis von entsprechenden Fachpersonen (beispielsweise Energieberater:innen) oder als pauschaler Nachweis durch verschiedene Erfüllungsoptionen (zum Beispiel Einbau einer Wärmepumpe) erreicht werden.

In Bestandsgebäuden ist die Regelung etwas komplizierter, im GEG werden dazu einige Übergangsfristen genannt. Diese Fristen gelten für Bestandsgebäude geknüpft an die kommunale Wärmeplanung. In der Region Hannover spätestens nach dem 31. Dezember 2026. Ab diesem Zeitpunkt wird dann pauschal davon ausgegangen, dass eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Beispiel Fernwärmesatzungsgebiet in der Landeshauptstadt Hannover: Die kürzlich beschlossene Erweiterung und Ausweisung als Wärmenetzausbaugebiet wird zum 30. Mai 2025 wirksam. Einen Monat später, also zum 30. Juni 2025, muss die 65%-EE-Anteil-Regel beim Heizungstausch eingehalten werden. 

Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben und repariert werden, solange sie nicht unter das Betriebsverbot für Heizkessel fallen. Dieses Betriebsverbot betrifft folgende Fälle: 

  • Heizkessel mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen, die älter als 30 Jahre sind.   
  • Ausgenommen sind Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel, sowie Anlagen mit einer Nennleistung unter vier Kilowatt (kW) oder über 400 kW. Außerdem auch heizungstechnische Anlagen, die Bestandteil einer Hybridheizung sind, deren weiter Anteil nicht mit fossilen Brennstoffen betrieben wird (zum Beispiel eine Wärmepumpen-Hybridheizung mit Spitzenlastkessel).  
  • Heizkessel dürfen jedoch spätestens bis 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Auskunft zu ihrer Anlage können Hauseigentümer:innen in den Unterlagen zur Inbetriebnahme, von Schornsteinfeger:innen oder von Fachpersonen (ausführenden Unternehmen oder Energieberater:innen) erhalten. 

Liegen keine kommunale Wärmeplanung und ein ausgewiesenes Wärmenetz vor,  dürfen noch Heizungsanlagen mit Öl und Gas eingebaut werden, die nicht die 65%-EE-Anteil-Regel erfüllen. Der Anteil der erneuerbaren Energien bei diesen Anlagen muss aber zu jeweiligen Stichtagen mindestens 15 Prozent (ab 1. Januar 2029), 30 Prozent (ab 1. Januar 2035) oder 60 Prozent (ab 1. Januar 2040) betragen. Außerdem muss eine Beratung erfolgen, die auf eine mögliche Unwirtschaftlichkeit auf Grund der steigenden CO2-Bepreisung hinweist.  

Falls der Wärmeerzeuger kaputtgeht („Havarie“) und nicht reparabel ist, gilt folgendes: 

Sobald die 65%-EE-Anteil-Regel in Kraft tritt, gilt eine mindestens fünfjährige allgemeine Übergangsfrist ab Heizungstausch. Ist der Anschluss an ein Wärmenetz geplant und das Gebiet als Neu- oder Ausbaugebiet eines Wärmenetzes ausgewiesen, gelten nach Vertragsabschluss zum Anschluss an das Wärmenetz sogar zehn Jahre Übergangsfrist (in Einzelfällen sogar mehr).  In dieser Zeit können auch noch Heizungen ohne 65%-EE-Anteil eingebaut werden, diese dürfen aber bis maximal 31. Dezember 2044 betrieben werden.  

Geplanter Austausch: 

Ist hier ein Austausch der Heizung geplant, so muss die neue Heiztechnik ebenfalls die 65%-EE-Anteil-Regel erfüllen, wenn bereits eine Wärmeplanung vorliegt. 

Was müssen Hausbesitzende jetzt tun? 

Wichtigste Empfehlung: Sie sollten sich frühzeitig beraten lassen. Also nicht erst, wenn es zu einer Havarie der Heiztechnik kommt. In der Region Hannover gibt es ein großartiges und vielfältiges Spektrum kostenloser und geförderter Beratungen.  

  • Im Zuge der kommunalen Wärmeplanungen sorgen die Kommunen in der Regel dafür, ihre Bürger:innen ausführlich und umfangreich zu informieren, zum Beispiel in Form von öffentlichen Veranstaltungen. Eine gute Übersicht ist über folgenden Link zu finden: Veranstaltungen in der Klimaschutzregion Hannover 
  • Dauerhafte Beratungsangebote finden sich darüber hinaus auch im Fördermittelkompass unter https://www.foerdermittelkompass.info  

  • In Hemmingen, Langenhagen, der LHH, Laatzen, Ronnenberg und Seelze besteht außerdem die Möglichkeit einer geförderten (Expert:innen-) Beratung für Mehrfamilienhäuser über den enercity-Fonds proKlima durch so genannte Heizungslotsen

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