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Gebäudeenergiegesetz (GEG) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Pflichten und Fördermöglichkeiten für Unternehmen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch bekannt als Heizungsgesetz ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Es schreibt u. a. Pflichten vor, die konkret Nichtwohngebäude und damit Unternehmen betreffen.
Wann | Mittwoch, 10.4.2024 / 9.00–11.00 Uhr |
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Wo | Online via Zoom |
Veranstalter | Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) |
Anmeldung | https://www.klimaschutz-niedersachsen.de/veranstaltungen/GEG-und-BEG-P... |
Im Rahmen der Online-Veranstaltung informieren die Rechtsanwältinnen Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf der Energierechtskanzlei RITTER GENT COLLEGEN über die rechtlichen Neuerungen und Pflichten des GEG.
Anschließend wird Eckard von Schwerin von der KfW Bankengruppe die Fördermöglichkeiten der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Nichtwohngebäude beleuchten.
PROGRAMM
09:00 Uhr: Begrüßung
Neele Birnbaum, Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen
09:05 Uhr: Das Gebäudeenergiegesetz und seine Pflichten für Unternehmen
Dr. Franziska Lietz und Jacqueline Anni Rothkopf, RITTER GENT COLLEGEN Rechtsanwälte PartG mbB
10:00 Uhr: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Eckard von Schwerin, KfW Bankengruppe
11:00 Uhr: Ende
Hinweise:
Energieberater erhalten „dena-Punkte“: Wohngebäude 2, Nichtwohngebäude 2, Energieaudit DIN 16247 / Contracting: 2
Sie erhalten die Einwahldaten zur Online-Veranstaltung am Vortag der Veranstaltung.
Dies ist eine gemeinsame Veranstaltung der Energieagenturen der Länder Niedersachsen (KEAN), Hessen (LEA) und Thüringen (ThEGA) – in Kooperation mit der örtlichen Wirtschaftsförderung und regionalen Energieagentur.