Energieeinsparverordnung (EnEV) und Energieausweis

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Jeder Bauherr oder Bauherrin und Hauskäufer oder Hauskäuferin sollte die Energieeinsparverordnung (EnEV) kennen. In ihr werden Mindestanforderungen an Wärmedämmstandards und Anlagentechnik von Gebäuden festgelegt. Sie gilt bei Neubauten und bei Hausmodernisierungen, wenn bestimmte Bauteile ohnehin verändert oder ausgetauscht werden. Außerdem enthält sie Nachrüstpflichten für bestehende Gebäude, die alle Hauseigentümer betreffen.

Die Energieeinsparverordnung ist Teil des deutschen Baurechts und wichtiger Baustein der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Sie liegt aber auch im Interesse der Hauseigentümer:innen, denn durch ihre Umsetzung werden Energiekosten gesenkt und ein behagliches Wohnklima geschaffen. Die EnEV wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.

Weitere Informationen und die aktuell gültige Fassung:
www.co2online.de
www.zukunft-haus.info

Wissenswertes zum Energieausweis

Der Energieausweis ist ein „Energiesteckbrief“ für Ihr Haus, das Eigentümern und Mietern die Möglichkeit geben soll, den Energiebedarf von Gebäuden zu vergleichen.

  • Er informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, die energetische Qualität von Häusern zu vergleichen. Grundlage ist ein Fragebogen, in den die Gebäudedaten eingetragen werden. Auf einer Farbskala von grün (geringer Verbrauch) bis rot (hoher Verbrauch) ist der Gebäudekennwert klar erkennbar eingetragen. Als Vergleichsmaßstab dienen unterschiedliche Standards - vom besonders effizienten Passivhausstandard bis zum unmodernisierten Altbau.
  • Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre ab Ausstellungsdatum.
  • Eventuell sind Sie sogar dazu verpflichtet, für Ihr Haus einen Energieausweis erstellen zu lassen.
  • Prüfen Sie mit dem Energieausweis-Check , ob Sie einen Energieausweis benötigen, und wenn ja, ob sie zwischen den beiden Varianten Bedarfs- und Verbrauchsausweis (s.u.) wählen können.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Es werden zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen unterschieden:

  • Energiebedarfsausweise werden auf Basis der energetischen Gebäudeeigenschaften unter standardisierten Randbedingungen berechnet. Gebäude können damit objektiv mit einander verglichen werden. Der Energiekennwert ist also unabhängig vom Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner.
  • Energieverbrauchsausweise werden auf Basis der gemessenen Energieverbräuche aus mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden ausgestellt. Hier beeinflusst das Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner die Ergebnisse stark.

Von Haustyp, -alter und der Anzahl der Wohneinheiten im Haus hängt ab, welche Art des Energieausweises erforderlich ist. Welcher Ausweis für Ihr Haus notwendig ist, erfahren Sie über den Energieausweis-Check.

Welche Vorteile hat der Energieausweis?

Mit Inkrafttreten der EnEV 2014 ab Mai 2014 müssen Verkäufer und Vermieter den Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorlegen. Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Diese Vorteile ermöglicht aber nur der Bedarfsausweis, daher ist er auch für den Verkäufer/Vermieter ein gutes Argument für die Qualität seiner Immobilie.
Ein Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.

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