Mit Qualitätssicherung ist der Bauherr auf der sicheren Seite

Bauherr:innen, die einen Neubau oder eine umfassendere Gebäudemodernisierung planen, sollten von vornherein qualitätssichernde Maßnahmen sowohl in der Planung als auch bei der Umsetzung – wie zum Beispiel einen Luftdichtheitstest – einplanen.

Zum einen müssen Qualitätsstandards, wie die der Energieeinsparverordnung (EnEV), und Bestimmungen von Förderprogrammen, wie z.B. denen des enercity-Fonds proKlima, eingehalten werden. Für bestimmte KfW-Förderstufen ist die Prüfung der Luftdichtheit verbindlich vorgeschrieben.

Die Erfahrungen zeigen, dass dann deutlich besser gebaut wird und Fehler und Bauschäden vermieden werden können.

Die Qualitätssicherungsbüros liefern Architekt:innen oder Bauunternehmen bereits in der Vorplanung Grundlagen dafür, worauf besonders zu achten ist. In dieser Phase werden wichtige Entscheidungen hinsichtlich der angestrebten Energieeffizienz und Qualität der Umsetzung getroffen. Außerdem ist Teil der Qualitätssicherung die Begleitung des Bauprozess und die Überprüfung, ob die Bauausführung mit der Planung übereinstimmt. Besonders die luftdichte Ausführung an den Anschlussdetails, z. B. der Fenster oder des Daches an die Außenwand, wird kontrolliert. Außerdem sollte über Lieferscheine und Beipackzettel die tatsächliche Qualität der eingebauten Dämmstoffe nachgewiesen werden. Nach Abschluss der Arbeiten, die für eine luftdichte Gebäudehülle erforderlich sind, wird die Qualität der Arbeiten durch einen Luftdichtheitstest (Blower-Door-Test) überprüft. Eine Thermografie-Aufnahme überprüft die fehlerfreie Umsetzung einer Wärmedämmung der Außenwände ohne Wärmebrücken.


Für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen oder eine Sachverständige gibt es von der KfW eine Sonderförderung, die in Kombination mit dem Förderprogramm Energieeffizient Sanieren gewährt wird. Gefördert werden Leistungen zur Detailplanung, Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung, Bauausführung, Abnahme und Bewertung der Sanierung. Viele der Sachverständigen sind als Energieeffizienz-Expert:innen für Förderprogramme des Bundes gelistet (www.energie-effizienz-experten.de). Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, wenn die Baubegleitung unabhängig von den übrigen Baubeteiligten handelt, damit Interessenkonflikte vermieden werden können.

Der enercity-Fonds proKlima bietet in den Städten Hannover, Laatzen, Langenhagen, Seelze, Ronnenberg und Hemmingen eine Förderung der Qualitätssicherung an. Eine Liste aller von proKlima zugelassenen Qualitätssicherungsbüros ist beim enercity-Fonds erhältlich (unter Info-Pool>>Firmenliste).

Weitere Qualitätssicherungsbüros und Planer:innen zur Baubegleitung finden Sie unter den Mitgliedern des Fördervereins und im Netzwerk Modernisierungspartner.

Infos in der Übersicht

Verschiedene Institutionen fördern die Qualitätssicherung finanziell. Welche das sind, erfahren Sie im Klimaschutzkompass.

Wenn Sie auf qualifizierte Energieberatung und Bauleitung setzen, können Sie von einer doppelten Förderung profitieren: Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es einen Zuschuss für die Vor-Ort-Beratung und die KfW Förderbank unterstützt die Baubegleitung – zum Beispiel durch einen Bauleiter oder eine Bauleiterin.

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